Welche Websites brauchen ein Impressum
In Deutschland brauchen vor allem geschäftsmäßige Websites ein Impressum, also Seiten mit beruflichem, unternehmerischem oder sonstigem wirtschaftlichem Zweck. Rein private Seiten ohne Marktbezug sind die wichtigste Ausnahme.
Typische Fälle mit Impressumspflicht
- Unternehmenswebsites und Firmenhomepages
- Onlineshops und andere E-Commerce-Angebote
- Blogs, wenn sie werblich, redaktionell mit Außenwirkung oder zur Vermarktung genutzt werden
- Social-Media-Auftritte, wenn sie geschäftlich genutzt werden, etwa für Unternehmen, Werbung oder Affiliate-Links
- Verkaufsplattform-Accounts, wenn sie gewerblich genutzt werden, zum Beispiel auf eBay oder Kleinanzeigen
Meist keine Pflicht
- Rein private Hobbyseiten ohne geschäftlichen oder wirtschaftlichen Bezug
- Gelegentliche private Verkäufe gebrauchter Dinge ohne gewerbliche Nutzung
Sobald eine Website oder ein Auftritt nicht nur privat ist, sondern irgendwie mit Werbung, Verkauf, Dienstleistungen, Einnahmen oder Unternehmensdarstellung zu tun hat, sollte ein Impressum vorhanden sein. Die Pflicht hängt also weniger von der Plattform ab als von der Nutzung
Inhalt und Platzierung des Impressums
Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein
Pflichtangaben
- Vollständiger Name und Rechtsform des Anbieters
- Anschrift, unter der man den Anbieter erreichen kann
- Bei Unternehmen: vertretungsberechtigte Person, etwa Geschäftsführer:in oder Vorstand
- Kontaktmöglichkeit, mindestens eine E-Mail-Adresse
- ggf. eine Telefonnummer
- Registerangaben, falls das Unternehmen im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen ist
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, falls vorhanden
- Bei reglementierten Berufen: zuständige Kammer, Berufsbezeichnung und Verleihungsstaat
- Bei journalistisch-redaktionellen Angeboten: Name und Anschrift der verantwortlichen Person.
Formale Anforderungen
- Das Impressum muss leicht erkennbar sein
- Es muss mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein
- Es muss ständig verfügbar sein
- Es sollte klar als „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“ bezeichnet sein
- Muss auch auf Mobilgeräten gut sichtbar sein
- Nicht nur in einem PDF oder versteckt in AGB
Muster-Impressum
Impressum
Angaben gemäß § 5 DDG:
[Vorname Nachname / Firmenname]
[Rechtsform, z. B. GmbH, UG, GbR]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Deutschland]
Vertreten durch:
[Name der vertretungsberechtigten Person]
Kontakt:
Telefon: [Telefonnummer]
E-Mail: [E-Mail-Adresse]
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: [Gericht]
Registernummer: [Nummer]
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: [Nummer]
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV:
[Name]
[Anschrift]
Diese Hinweise ersetzen keine individuelle Rechtsberatung!



